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   BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80   

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https://dejure.org/1981,821
BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80 (https://dejure.org/1981,821)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1981 - 2 BvR 911/80 (https://dejure.org/1981,821)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1981 - 2 BvR 911/80 (https://dejure.org/1981,821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung eines Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 39
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Das angefochtene Urteil beruht in mehrfacher Hinsicht auf einer fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens, indem es zwischen den Parteien streitige Tatsachen als unstreitig behandelt und eindeutiges Parteivorbringen offensichtlich sachwidrig und damit objektiv fehlerhaft gewürdigt hat (BVerfG, Beschl. v. 7. April 1981 - 2 BvR 911/80, BVerfGE 57, 42, Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 538 Rz. 18, 25 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.12.2023 - B 11 SF 8/23 S
    Ist eine Entscheidung derart unverständlich, dass sie sachlich schlechthin unhaltbar ist, ist sie objektiv willkürlich (BVerfG vom 7.4.1981 - 2 BvR 911/80 - BVerfGE 57, 39 [42] - juris RdNr 10; BVerfG [K] vom 9.3.2020 - 2 BvR 103/20 - juris RdNr 64) .

    Auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (BVerfG vom 7.4.1981 - 2 BvR 911/80 - BVerfGE 57, 39 [42] - juris RdNr 10; BVerfG [K] vom 9.3.2020 - 2 BvR 103/20 - juris RdNr 64 mwN) .

  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Das angefochtene Urteil beruht hinsichtlich der noch allein in Frage stehenden Kündigung vom 26. April 2016 in mehrfacher Hinsicht auf einer fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens durch das Amtsgericht, da es zwischen den Parteien streitige Tatsachen als unstreitig behandelt und eindeutiges Parteivorbringen offensichtlich sachwidrig und damit objektiv fehlerhaft gewürdigt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. April 1981 - 2 BvR 911/80, BVerfGE 57, 42; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 538 Rz. 18 m. w. N.):.
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